Die Wohnungssuche über ImmobilienScout24 gehört für viele Menschen zum Alltag. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten entsteht jedoch häufig erheblicher Zeitdruck: Attraktive Angebote sind nur kurz sichtbar, Besichtigungstermine sind knapp und viele Interessenten konkurrieren um dieselbe Wohnung. Genau diese Situation machen sich Betrüger zunutze. Sie setzen darauf, dass Wohnungssuchende schneller handeln, als sie es bei anderen Geschäften tun würden. Wie Sie sich vor Betrügern schützen, erfahren Sie in diesem Artikel. Für die nächste Wohnungssuche sollten Sie unbedingt die Checkliste am Ende des Artikels beachten.
Betrug auf ImmobilienScout24 kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Manche Täter versuchen, mit vollständig erfundenen Wohnungsangeboten an Kautionen oder Reservierungszahlungen zu gelangen. Andere kopieren echte Inserate, verwenden gestohlene Bilder oder geben sich als Eigentümer, Makler oder sogar als Mitarbeiter von ImmoScout24 aus. Wieder andere zielen weniger auf eine unmittelbare Geldzahlung als auf Ausweisdokumente, Bankdaten, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten ab.
Auch ImmobilienScout24 selbst weist auf seiner aktuellen Sicherheitsseite ausdrücklich auf Risiken wie Vorkassebetrug, Fake-Inserate, Datendiebstahl und Phishing hin und empfiehlt insbesondere, kein Geld ohne Mietvertrag zu überweisen, möglichst über den internen Messenger zu kommunizieren und verdächtige Inserate zu melden.
Rechts-Tipp: Ein besonders günstiges Angebot ist nicht automatisch betrügerisch. Treffen jedoch mehrere Warnzeichen zusammen – ungewöhnlich niedriger Preis, angeblicher Vermieter im Ausland, keine persönliche Besichtigung, sofortige Zahlungsforderung und Kommunikation außerhalb der Plattform – sollte von einer Zahlung unbedingt abgesehen werden.
Die wohl bekannteste Form des ImmobilienScout24-Betrugs ist das vollständig oder teilweise gefälschte Inserat. Betrüger verwenden hierfür häufig Bilder und Beschreibungstexte real existierender Wohnungen, die sie aus älteren Anzeigen, Maklerexposés, Ferienwohnungsportalen oder anderen Immobilienplattformen übernehmen. Anschließend wird die vermeintliche Wohnung unter einem anderen Namen und häufig zu einem auffällig günstigen Mietpreis erneut eingestellt.
Für Wohnungssuchende ist diese Masche besonders gefährlich, weil das Inserat auf den ersten Blick ausgesprochen professionell wirken kann. Hochwertige Bilder, Grundrisse, genaue Lageangaben und scheinbar plausible Beschreibungen vermitteln den Eindruck eines echten Angebots. Dass die Daten aus einem fremden Inserat kopiert wurden, ist oft nicht unmittelbar erkennbar.
Ein wichtiges Warnsignal ist ein Mietpreis, der deutlich unter dem üblichen Niveau der jeweiligen Lage liegt. Dies gilt insbesondere bei frisch renovierten oder hochwertig ausgestatteten Wohnungen in begehrten Stadtteilen. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ungewöhnlich niedrige Miet- oder Nebenkosten ein typisches Indiz für eine Fake-Anzeige sein können.
Verdächtig sind außerdem Widersprüche zwischen Text und Bildern. Wird beispielsweise ein Balkon beschrieben, der auf keinem Bild zu sehen ist, stimmen Fensteranordnung, Stockwerk oder Ausstattung nicht überein oder taucht derselbe Bildsatz bei unterschiedlichen Adressen auf, sollte weiter recherchiert werden. Hilfreich kann eine Bildersuche mit einzelnen Wohnungsfotos oder die Suche nach markanten Textpassagen der Anzeige sein.
Eine besonders häufige Variante des Fake-Inserats beginnt mit einer plausibel klingenden Geschichte: Der Eigentümer habe früher in Deutschland gelebt, sei inzwischen aber beruflich nach Spanien, Großbritannien, Skandinavien oder in ein anderes Land gezogen. Weil er nicht persönlich zur Besichtigung kommen könne, müsse die Abwicklung aus der Ferne erfolgen.
Oft wird anschließend behauptet, der Schlüssel werde per Post, Kurier oder über einen angeblichen Treuhanddienst übersandt. Voraussetzung sei lediglich eine Kaution oder Sicherheitsleistung, die selbstverständlich zurückgezahlt werde, falls die Wohnung nicht gefalle.
Genau hier liegt regelmäßig der Betrug. Nach Überweisung des Geldes kommt entweder kein Schlüssel an oder der übersandte Schlüssel passt zu keiner Wohnung. Der vermeintliche Eigentümer ist anschließend nicht mehr erreichbar.
Die Geschichte vom ausländischen Eigentümer allein beweist noch keinen Betrug. In Verbindung mit fehlender persönlicher Besichtigung, Vorauszahlung und Schlüsselversand ist sie jedoch ein sehr deutliches Warnsignal.
Eine besonders typische Masche ist das sogenannte Schlüsselpfand. Der Interessent soll einen Betrag überweisen, damit ihm ein Wohnungsschlüssel für die Besichtigung zugeschickt oder hinterlegt wird. Teilweise wird erklärt, die Zahlung diene lediglich als Sicherheit dafür, dass der Schlüssel tatsächlich zurückgegeben werde.
ImmobilienScout24 weist in seinen eigenen Sicherheitshinweisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Pfand für einen Schlüssel keine legitime Praxis ist. Wer noch vor einer Besichtigung oder vor einer gesicherten Vertragslage Geld allein für den Zugang zur Wohnung zahlen soll, sollte die Transaktion abbrechen.
Besonders problematisch ist, dass Betrüger häufig versuchen, die Forderung als besonders seriöse Sicherheitsmaßnahme erscheinen zu lassen. Die Argumentation lautet dann beispielsweise, der Vermieter müsse sich ebenfalls gegen unseriöse Interessenten schützen. Diese Begründung ändert nichts daran, dass eine solche Vorauszahlung ein erhebliches Betrugsrisiko darstellt.
Auch eine echte Mietkaution sollte nicht unkritisch lange vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Nach § 551 BGB ist die erste Rate einer als Geldsumme vereinbarten Mietkaution grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Mieter ist zudem berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten.
Verlangt ein angeblicher Vermieter unmittelbar nach einer ersten Kontaktaufnahme die vollständige Kaution, obwohl weder die Wohnung besichtigt noch ein belastbarer Mietvertrag geschlossen wurde, ist dies deshalb nicht nur ungewöhnlich, sondern auch ein erhebliches Warnsignal.
Betrüger setzen hier häufig auf die Angst des Interessenten, die Wohnung an einen Mitbewerber zu verlieren. Aussagen wie „Nur wer heute die Kaution zahlt, bekommt die Wohnung“ oder „Es gibt zehn weitere Interessenten“ sollen dazu führen, dass rechtliche und tatsächliche Prüfungen unterbleiben.
Eine weitere Masche ist die Forderung nach einer Reservierungsgebühr. Der angebliche Vermieter oder Makler erklärt, dass die Wohnung gegen Zahlung eines Betrags aus dem Markt genommen oder für den Interessenten blockiert werde. Häufig soll die Zahlung innerhalb weniger Stunden erfolgen.
Für Wohnungssuchende ist es wichtig, zwischen einer im Einzelfall möglicherweise vertraglich vereinbarten Reservierung und einer typischen Betrugssituation zu unterscheiden. Verdächtig wird eine solche Forderung insbesondere dann, wenn es noch keine persönliche Besichtigung gab, kein nachvollziehbarer Vertrag vorliegt oder die Identität des Anbieters nicht geklärt ist.
Wird allein mit Zeitdruck argumentiert und soll das Geld an eine Privatperson oder ein ausländisches Konto fließen, sollte die Zahlung unterbleiben.
Eine weniger bekannte, aber von ImmobilienScout24 ausdrücklich beschriebene Betrugsmasche betrifft angeblich kostenpflichtige Besichtigungsanfragen. Der Interessent meldet sich auf ein Inserat und erhält anschließend die Mitteilung, die Nachfrage sei sehr groß. Für eine „Vorauswahl“ oder „Registrierung“ müsse er sich zunächst auf einer externen Internetseite anmelden.
Einige Tage später erhält der Wohnungssuchende eine Rechnung für diese Registrierung oder vermeintliche Besichtigungsleistung. ImmobilienScout24 weist darauf hin, dass kostenpflichtige Besichtigungstermine gegen die Plattformregeln verstoßen und externe Webseiten vor Eingabe persönlicher Daten sorgfältig geprüft werden sollten.
Gerade in Großstädten mit erheblicher Wohnungsknappheit funktioniert diese Masche, weil Interessenten bereits froh darüber sind, überhaupt in die engere Auswahl zu gelangen. Eine bloße Einladung zur Besichtigung sollte jedoch nicht mit einer Zahlungspflicht verbunden sein.
Eine weitere verbreitete Variante besteht darin, dem Interessenten eine besonders sichere Abwicklung vorzutäuschen. Der angebliche Vermieter erklärt beispielsweise, Airbnb, Booking.com oder eine andere bekannte Plattform werde als Treuhänder auftreten. Dort solle die Kaution eingezahlt werden, anschließend werde ein Schlüssel übersandt und erst nach erfolgreicher Besichtigung werde das Geld freigegeben.
Diese Konstruktion wirkt auf viele Suchende vertrauenswürdig, weil bekannte Markennamen verwendet werden. Tatsächlich handelt es sich häufig um gefälschte Webseiten oder manipulierte E-Mails. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor solchen angeblichen Plattformabwicklungen.
Wer einen entsprechenden Link erhält, sollte niemals allein dem übersandten Link folgen. Stattdessen sollte die betreffende Plattform unabhängig aufgerufen und geprüft werden, ob eine solche Dienstleistung tatsächlich existiert. Gerade bekannte Buchungsplattformen übernehmen regelmäßig keine allgemeine Treuhandabwicklung für langfristige Mietwohnungen, die auf anderen Portalen inseriert wurden.
Beim Phishing versuchen Täter, Zugangsdaten zum Nutzerkonto abzugreifen. Die E-Mail sieht dabei häufig so aus, als stamme sie direkt von ImmobilienScout24. Als Anlass werden beispielsweise eine Sicherheitsprüfung, eine neue Nachricht, ein Problem mit dem Benutzerkonto oder eine angeblich notwendige Verifizierung genannt.
Der Nutzer soll anschließend auf einen Link klicken und sich auf einer täuschend echt gestalteten Loginseite anmelden. Benutzername und Passwort gelangen dadurch unmittelbar an den Betrüger.
Mit übernommenen Konten können Täter wiederum glaubwürdiger auftreten, echte Kommunikation einsehen oder weitere Fake-Angebote verbreiten. Deshalb empfiehlt es sich, bei überraschenden Sicherheitsnachrichten die Plattform nicht über den mitgesandten Link, sondern direkt über die bekannte Internetadresse oder die App aufzurufen.
Zusätzlich ist die Nutzung eines eigenen, starken Passworts und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung sinnvoll. ImmobilienScout24 weist selbst darauf hin, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein wichtiger Schutzbaustein gegen unbefugten Kontozugriff ist.
ImmobilienScout24 hat am 30. April 2026 ausdrücklich vor einer vermehrt auftretenden Masche gewarnt, bei der sich Täter als Mitarbeiter der Plattform ausgeben und eine angebliche Kreditkartenverifizierung verlangen.
Die Betroffenen werden per Messenger, E-Mail oder Chat aufgefordert, Kreditkartendaten oder andere Zahlungsinformationen zu übermitteln. Die Erklärung klingt häufig technisch: Die Karte müsse bestätigt, das Nutzerkonto freigeschaltet oder eine Identität verifiziert werden.
Nach Angaben von ImmobilienScout24 findet eine solche nachträgliche Kreditkartenverifizierung über Messenger, E-Mail oder Chat nicht statt. Die Plattform fragt über diese Kanäle nicht nach Kreditkarten- oder Zahlungsdaten.
Gerade weil die Nachricht vermeintlich von einer bekannten Plattform stammt, kann diese Masche besonders überzeugend wirken. Nutzer sollten Zahlungsdaten deshalb nur innerhalb eindeutig verifizierter Zahlungs- oder Kontobereiche eingeben.
Viele Täter verfolgen nicht nur das Ziel, unmittelbar Geld zu erhalten. Ebenso wertvoll können vollständige Identitätsdaten sein. Dazu gehören eine Kopie des Personalausweises, ein Selfie mit Ausweisdokument, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Bankverbindung oder Gehaltsunterlagen.
ImmobilienScout24 warnt ausdrücklich davor, einem Anbieter zur vermeintlichen Identitätsbestätigung eine Ausweiskopie oder ein Foto des eigenen Gesichts zusammen mit dem Ausweis zu senden. Nach Angaben der Plattform wird eine solche Praxis unter anderem von unseriösen Anbietern im Zusammenhang mit Onlinekrediten genutzt.
Mit vollständigen Identitätsunterlagen können Täter unter fremdem Namen Verträge abschließen, Konten eröffnen, weitere Fake-Inserate erstellen oder gegenüber anderen Opfern die gestohlene Identität als vermeintlichen Echtheitsnachweis verwenden.
Besonders perfide ist, dass spätere Opfer dann möglicherweise die Ausweiskopie eines echten früheren Geschädigten erhalten und gerade deshalb glauben, der Anbieter sei seriös.
Im normalen Vermietungsprozess sind bestimmte Angaben des Mietinteressenten üblich. Daraus folgt jedoch nicht, dass bereits bei der ersten Anfrage sämtliche persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen übermittelt werden müssen.
Wer noch keine Wohnung besichtigt hat und die Identität des Anbieters nicht kennt, sollte insbesondere mit vollständigen Ausweiskopien, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen und sonstigen sensiblen Dokumenten zurückhaltend umgehen.
Auch hier gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Je früher im Bewerbungsprozess die Anfrage erfolgt und je weniger überprüfbar der Anbieter ist, desto weniger Daten sollten herausgegeben werden.
Ein weiterer Angriffspunkt sind Bestätigungscodes. ImmobilienScout24 nutzt selbst eine Telefonnummernverifizierung, bei der ein Code per SMS an den Nutzer gesendet wird. Die Plattform weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dieser Code niemals an andere Personen weitergegeben werden soll und außerhalb des eigentlichen Verifizierungsprozesses nicht abgefragt wird.
Fordert ein angeblicher Vermieter, Makler oder vermeintlicher Mitarbeiter von ImmobilienScout24 einen per SMS erhaltenen Code an, sollte dieser keinesfalls weitergegeben werden. Solche Codes können dazu dienen, Zugänge zu übernehmen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen.
Kein einzelnes Merkmal beweist sicher einen Betrug. Entscheidend ist regelmäßig die Gesamtschau. Besonders vorsichtig sollten Wohnungssuchende sein, wenn mehrere der folgenden Umstände gleichzeitig auftreten:
der Mietpreis liegt auffällig deutlich unter dem örtlichen Niveau,
eine Besichtigung ist angeblich nicht möglich,
der Anbieter befindet sich angeblich dauerhaft im Ausland,
Geld soll vor einer Besichtigung oder vor Vertragsschluss gezahlt werden,
ein Schlüssel wird nur gegen Pfand versendet,
die Kommunikation wird sofort auf externe E-Mail-Adressen oder Messenger verlagert,
es werden Links zu angeblichen Treuhand-, Zahlungs- oder Verifizierungsseiten versandt,
der Interessent soll sehr früh Ausweis- oder Bankunterlagen übersenden,
Namen von Anbieter, Kontoinhaber und Vertragspartner stimmen nicht überein,
es wird starker zeitlicher oder emotionaler Druck aufgebaut.
Je mehr dieser Warnzeichen zusammenkommen, desto eher sollte der Kontakt beendet und das Inserat gemeldet werden.
ImmobilienScout24 kennzeichnet bestimmte gewerbliche Anbieter mit einem Verifizierungsstatus. Hintergrund sind unter anderem die Anforderungen des Digital Services Act. Gewerbliche Anbieter müssen hierfür bestimmte Unternehmens- und Identitätsdaten gegenüber der Plattform nachweisen.
Ein solcher Status kann ein zusätzliches Vertrauensmerkmal sein. Er ersetzt jedoch nicht die Prüfung des konkreten Angebots. Auch bei einem grundsätzlich verifizierten Anbieter sollten Zahlungsaufforderungen, Vertragsunterlagen und Kommunikationswege plausibel sein.
Wer bereits an einen mutmaßlichen Betrüger gezahlt hat, sollte keine Zeit verlieren. Je nach Zahlungsart kann die Möglichkeit bestehen, einen Zahlungsauftrag noch zu stoppen, eine Überweisung zurückzurufen oder einen Vorgang beim Zahlungsdienstleister zu melden. Ob dies gelingt, hängt stark von der konkreten Zahlungsart und vom Zeitpunkt der Reaktion ab.
Zunächst sollte die eigene Bank oder der eingesetzte Zahlungsdienstleister unverzüglich kontaktiert werden. Dabei sollten Betrag, Empfänger, IBAN, Zahlungszeitpunkt und der Betrugsverdacht vollständig mitgeteilt werden.
Gleichzeitig sollten sämtliche Beweismittel gesichert werden: das vollständige Inserat, die Scout-ID, Profilinformationen, Chatverläufe, E-Mails, Telefonnummern, Zahlungsdaten, Screenshots und gegebenenfalls versandte Dokumente. Diese Informationen können für Bank, Plattform, Polizei und eine spätere zivilrechtliche Prüfung entscheidend sein.
Ist kein Geld geflossen, wurden aber sensible Daten übermittelt, sollte der Vorfall dennoch ernst genommen werden. Eine gestohlene Identität kann noch Wochen oder Monate später missbraucht werden.
Betroffene sollten dokumentieren, welche Unterlagen an wen versandt wurden. Bei Zugangsdaten sollten Passwörter unverzüglich geändert und – soweit noch nicht vorhanden – Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Wurden Kreditkarten- oder Online-Banking-Daten übermittelt, sollte die Bank sofort informiert werden.
Bei einer übersandten Ausweiskopie kann außerdem eine Strafanzeige sinnvoll sein, damit der Identitätsmissbrauch frühzeitig dokumentiert ist.
ImmobilienScout24 stellt für verdächtige Angebote eigene Meldewege zur Verfügung. Dabei können unter anderem die Scout-ID beziehungsweise der Link zum Objekt und die verdächtige Kommunikation übermittelt werden.
Eine Meldung ist auch dann sinnvoll, wenn noch kein Vermögensschaden eingetreten ist. Dadurch kann die Plattform das Angebot überprüfen und gegebenenfalls weitere Interessenten schützen.
Bei einem vollendeten Betrug kommt regelmäßig eine Strafanzeige in Betracht. Strafrechtlich kann insbesondere ein Betrug nach § 263 StGB im Raum stehen. Je nach Vorgehensweise können weitere Straftatbestände hinzukommen, etwa im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, gefälschten Dokumenten oder ausgespähten Zugangsdaten.
Daneben können zivilrechtlich insbesondere Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche bestehen. Die praktische Schwierigkeit liegt häufig weniger in der Anspruchsgrundlage als in der Identifizierung des tatsächlichen Täters und der Vollstreckbarkeit. Täter verwenden häufig falsche Namen, fremde Ausweisdokumente, sogenannte Finanzagenten oder Konten Dritter.
Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Informationen über Zahlungsempfänger, Kontoinhaber, Kommunikationsdaten und Plattformkonten verfügbar sind.
Wer auf ImmobilienScout24 oder einer anderen Immobilienplattform auf ein betrügerisches Angebot hereingefallen ist, sollte den Fall strukturiert aufarbeiten. Entscheidend sind insbesondere Zahlungsweg, Kommunikationsverlauf, Identität des Zahlungsempfängers und die Frage, welche Daten bereits herausgegeben wurden.
Als Anwalt für Zivilrecht in München unterstütze ich Geschädigte bei der rechtlichen Prüfung möglicher Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche. Bei Fällen, in denen Online-Betrug oder betrügerische Zahlungsstrukturen eine Rolle spielen, können darüber hinaus die auf meiner Website dargestellten Erfahrungen im Bereich Anlagebetrug und Rückholung von Geldern relevant sein. Nehmen SIe noch heute Kontakt mit Rechtsanwalt Patrick Wilson auf, um einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung zu vereinbaren.