Unter der Domain zentricflux.com tritt ein Anbieter unter der Bezeichnung „Zentric Flux“ auf, der sich im Bereich Kryptowährungen, Trading und nach den eigenen deutschsprachigen Unterlagen auch im Bereich Cloud-Mining positioniert. Die Website vermittelt auf den ersten Blick einen professionellen Eindruck und wirbt mit einem einfachen und sicheren Zugang zu Kryptowährungen, Echtzeit-Marktdaten und weiteren Funktionen für Anleger.
Bei einer näheren Prüfung ergeben sich jedoch mehrere Punkte, die Anleger vor einer Einzahlung sorgfältig verifizieren sollten. Besonders auffällig sind die Angaben zu einer angeblichen Unternehmensregistrierung, die Verwendung einer nicht zum offiziellen neuseeländischen NZBN-System passenden Nummer sowie Unstimmigkeiten bei der angegebenen Londoner Anschrift. Eine eindeutige, dem Internetauftritt zuzuordnende aufsichtsrechtliche Zulassung konnte im Rahmen der Recherche ebenfalls nicht festgestellt werden.
Der folgende Beitrag gibt den Recherchestand vom 18. September 2026 wieder. Die genannten Auffälligkeiten beweisen für sich genommen keinen Anlagebetrug. Sie begründen jedoch erheblichen Klärungsbedarf, bevor Anleger Geld oder Kryptowährungen an den Anbieter übertragen. Wer bereits investiert hat und Probleme mit einer Auszahlung feststellt, sollte seine Situation zeitnah prüfen lassen. Allgemeine Informationen zu typischen Konstellationen finden Sie auch auf der Wilson-Law-Seite zum Anlagebetrug und Online-Investmentbetrug.
Die Website beschreibt Zentric Flux als Plattform, die Kryptowährungen einfach, sicher und zugänglich machen soll. Im Login-Bereich wird mit „secure trading“, Echtzeit-Marktdaten und „expert insights“ geworben. Auf weiteren Seiten stellt der Anbieter einen Zugang zu digitalen Vermögenswerten und Möglichkeiten zur Vermögensentwicklung in den Vordergrund. Auf der Kontaktseite findet sich zudem die Aussage, das Unternehmen sei auf „high-quality returns“ ausgerichtet und wolle seinen Kunden wertvolle Renditen ermöglichen.
Besondere Bedeutung hat eine auf der Domain abrufbare deutschsprachige Unternehmensunterlage. Darin bezeichnet sich „zentricflux Assets“ als Technologieunternehmen und Anbieter von Bitcoin- und Altcoin-Cloud-Mining. Nach den indexierten Angaben sollen Kunden Zugang zu unterschiedlichen Mining-Plänen erhalten; außerdem werden Multi-Pool-Techniken und die automatische Umwandlung von Altcoins in Bitcoin beschrieben. Dass eine deutschsprachige Broschüre angeboten wird, ist jedenfalls ein Hinweis darauf, dass auch deutschsprachige Interessenten angesprochen werden sollen.
Für Anleger ist dabei entscheidend, genau zu unterscheiden, welche konkrete Leistung Vertragsgegenstand werden soll: tatsächliches Mining, die Beteiligung an Mining-Erträgen, der Erwerb oder Tausch von Kryptowerten, eine Verwahrung von Kryptowerten oder aktives Trading. Von dieser Einordnung hängen sowohl die wirtschaftlichen Risiken als auch mögliche aufsichtsrechtliche Anforderungen ab. Weitere Hinweise zu den typischen Risiken internetbasierter Handelsplattformen finden sich im Bereich Online Trading.
Ein besonders prüfungsbedürftiger Punkt betrifft ein in der deutschsprachigen Unterlage dargestelltes „Certificate of Incorporation“. Nach dem über Suchmaschinen indexierten Inhalt soll dieses bescheinigen, dass „ZentricfluxASSET Investment“ am 31. Januar 2015 gegründet worden sei. In diesem Zusammenhang wird die Angabe „NZBN: 1598-1990“ verwendet.
Diese Angabe ist mit dem offiziellen System der neuseeländischen New Zealand Business Numbers nicht ohne Weiteres vereinbar. Nach den Informationen des neuseeländischen Companies Office sind NZBNs 13-stellige Nummern, die mit „942“ beginnen. Auch in den offiziellen Datensätzen des Companies Office werden NZBNs entsprechend als 13-stellige Nummern dargestellt. Die auf der Zentric-Flux-Unterlage wiedergegebene Zeichenfolge „1598-1990“ erfüllt dieses Format ersichtlich nicht.
Hinzu kommt, dass die Bezeichnung auf dem Zertifikat – „ZentricfluxASSET Investment“ – von der auf der Website verwendeten Bezeichnung „Zentric Flux“ beziehungsweise „zentricflux Assets“ abweicht. Im Rahmen der Recherche ließ sich unter diesen Bezeichnungen keine eindeutig zuordenbare Registrierung im öffentlich durchsuchbaren neuseeländischen Register verifizieren. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass keinerlei Gesellschaft existiert. Von einem Anbieter, der Anlegergelder oder Kryptowerte entgegennimmt, wäre jedoch zu erwarten, dass die juristische Person, ihre Registernummer, ihr Sitz und die für Finanzdienstleistungen einschlägige Erlaubnis eindeutig und widerspruchsfrei benannt werden.
Die offiziellen Informationen zum NZBN-System können beim New Zealand Companies Office überprüft werden.
Auf der Website wird als Anschrift „105 Aylmer Road, East Finchley, London, United Kingdom, N2 0AT“ angegeben. Auch diese Kombination wirft Fragen auf. Öffentlich abrufbare Einträge des britischen Companies House führen für den Postcode N2 0AT wiederholt die Anschrift „21 Aylmer Parade, Aylmer Road, London“ auf. Demgegenüber wird „105 Aylmer Road“ in öffentlich zugänglichen Adress- und Grundstücksdaten dem Londoner Postcode W12 9LG zugeordnet.
Damit erscheint die auf zentricflux.com genannte Kombination aus Hausnummer, Straße, Stadtteil und Postcode zumindest erklärungsbedürftig. Vor einer Einzahlung sollten Anleger deshalb nicht lediglich prüfen, ob eine Adresse auf der Website vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob sich unter der angegebenen Anschrift tatsächlich die behauptete juristische Person feststellen lässt und ob diese mit dem Vertragspartner, dem Zahlungsempfänger und gegebenenfalls dem Inhaber einer Finanzlizenz identisch ist. Das britische Unternehmensregister kann über Companies House durchsucht werden.
Im Rahmen der Recherche vom 18. September 2026 ließ sich unter der Bezeichnung „Zentric Flux“, „ZentricfluxASSET“ beziehungsweise der Domain zentricflux.com keine eindeutig zuordenbare Zulassung bei der britischen Financial Conduct Authority (FCA), der BaFin oder im Rahmen der einschlägigen europäischen Register feststellen. Ebenso wurde bei der Recherche keine ausdrückliche behördliche Warnmeldung gefunden, die sich eindeutig auf genau diesen Anbieter und diese Domain bezieht. Das Fehlen einer bereits veröffentlichten Warnmeldung ist jedoch kein Qualitätsmerkmal und ersetzt nicht die Prüfung der Erlaubnislage.
Für Angebote gegenüber Kunden in Deutschland ist seit dem vollständigen Inkrafttreten der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) insbesondere zu prüfen, ob erlaubnispflichtige Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden. Die BaFin erläutert ausdrücklich, dass die MiCAR die Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleister regelt. Erteilte Zulassungen werden in der BaFin-Unternehmensdatenbank und in europäischen Registern veröffentlicht; zugelassene Anbieter können ihre Dienste unter den Voraussetzungen des EU-Passportings grenzüberschreitend anbieten.
Ob Zentric Flux im konkreten Geschäftsmodell tatsächlich eine erlaubnispflichtige Kryptowerte-Dienstleistung erbringt, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Die MiCAR erfasst unter anderem den Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowerte, den Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Verwahrung und Verwaltung für Kunden, die Ausführung und Übermittlung von Aufträgen sowie Beratung und Portfolioverwaltung. Reines technisches Mining ist hiervon zu unterscheiden. Wenn ein Anbieter allerdings zugleich Trading, Tausch, Verwahrung oder sonstige Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden anbietet, muss die Erlaubnisfrage gesondert geprüft werden.
Vor einer Investition sollten Anleger insbesondere folgende Punkte vollständig aufklären:
Wer ist die konkrete juristische Person, mit der der Anleger den Vertrag schließt?
Welche belastbare Registernummer gehört zu dieser Gesellschaft und in welchem Staat ist sie registriert?
Warum wird in der Unternehmensunterlage eine „NZBN“ verwendet, die nicht dem offiziellen NZBN-Format entspricht?
Warum stimmt die Kombination aus „105 Aylmer Road“ und dem Postcode „N2 0AT“ nicht mit öffentlich auffindbaren Adressdaten überein?
Welche konkrete Finanz- oder Kryptowerte-Lizenz soll für das angebotene Geschäftsmodell gelten und unter welcher Rechtsträgerbezeichnung ist sie registriert?
Wie entstehen die beworbenen beziehungsweise in Aussicht gestellten Renditen tatsächlich und lassen sich Mining-Leistung, Wallets, Pools und Erträge unabhängig nachvollziehen?
An wen werden Einzahlungen tatsächlich geleistet: an den behaupteten Vertragspartner, an einen Zahlungsdienstleister, an eine Privatperson oder an eine externe Kryptobörse beziehungsweise Wallet-Adresse?
Gerade beim Online-Anlagebetrug sind professionell gestaltete Webseiten, vermeintliche Zertifikate und scheinbar plausible Kontostände keine verlässlichen Belege dafür, dass die angezeigten Vermögenswerte tatsächlich existieren. Entscheidend sind verifizierbare Registerdaten, die Identität des Vertragspartners, die Regulierung und die tatsächlichen Zahlungsströme.
Wer bereits Geld oder Kryptowährungen an Zentric Flux beziehungsweise im Zusammenhang mit zentricflux.com übertragen hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Einzahlungsbelege, Kontoauszüge, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes, Chatverläufe, E-Mails, Telefonnummern, Vertragsunterlagen sowie Screenshots des Kundenkontos und möglicher Auszahlungsversuche. Bei Kryptowährungen kann die Transaktionshistorie später wichtig sein, um Zahlungswege nachzuvollziehen und mögliche zentrale Kryptobörsen oder andere identifizierbare Schnittstellen zu ermitteln.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Auszahlung plötzlich von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird. Typische Bezeichnungen sind angebliche Steuern, Freischaltgebühren, Versicherungen, Liquiditätsnachweise, Blockchain-Gebühren oder eine zusätzliche „Verifizierung“. Solche Forderungen sollten vor einer weiteren Zahlung rechtlich und tatsächlich überprüft werden. Bei Überweisungen können je nach zeitlichem Ablauf Rückruf- und Sicherungsmöglichkeiten gegenüber Banken bestehen. Bei Kartenzahlungen kann ein Chargeback zu prüfen sein. Kryptotransaktionen können zwar nicht wie eine klassische Überweisung zurückgerufen werden, ihre Spur lässt sich jedoch häufig technisch dokumentieren und auswerten.
Je nach Sachverhalt kommen vertragliche Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie deliktische Ansprüche in Betracht. Auch Ansprüche gegen weitere Beteiligte können zu prüfen sein, etwa gegen konkrete Zahlungsempfänger, Vermittler oder – abhängig vom jeweiligen Pflichtenkreis – beteiligte Zahlungsdienstleister. Eine mögliche fehlende aufsichtsrechtliche Erlaubnis führt dabei nicht automatisch zu einem zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch; Anspruchsgrundlage, Schutzgesetzcharakter, Kausalität und Schaden müssen im Einzelfall gesondert geprüft werden.
Die bei Zentric Flux feststellbaren Widersprüche sollten ernst genommen werden. Insbesondere die nicht zum offiziellen NZBN-System passende Nummer, die voneinander abweichenden Unternehmensbezeichnungen und die unstimmige Londoner Adressangabe machen eine unabhängige Überprüfung des Vertragspartners erforderlich. Hinzu kommt, dass sich im Rahmen der aktuellen Recherche keine eindeutig zuordenbare Zulassung für die auf der Website beworbenen Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen feststellen ließ.
Anleger, die bereits bei Zentric Flux investiert haben und deren Auszahlung verzögert, verweigert oder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird, sollten möglichst frühzeitig reagieren. Rechtsanwalt Patrick Wilson vertritt Geschädigte im Bank- und Kapitalmarktrecht mit besonderem Schwerpunkt auf Online-Anlagebetrug, Krypto-Investments und betrügerischen Handelsplattformen. Im Rahmen einer Prüfung können Zahlungswege, Wallet-Transaktionen, mögliche Anspruchsgegner und konkrete Rückgewinnungsoptionen bewertet werden.
Wenn Sie bei Zentric Flux beziehungsweise zentricflux.com investiert haben oder Zweifel an der Seriosität des Angebots bestehen, sollten Sie noch heute Ihre möglichen Ansprüche anwaltlich überprüfen lassen.