Die FINMA führt persius-ag.com seit dem 18. September 2026 auf ihrer Warnliste. Besonders bedeutsam ist die ausdrückliche Klarstellung der Behörde, dass die Website nicht mit der tatsächlich im Schweizer Handelsregister eingetragenen PERSIUS AG in Tresa (CHE-186.730.788) verbunden ist. Gleichzeitig verwendet die weiterhin aktive Website genau diese Unternehmenskennung und präsentiert sich als Schweizer Vermögensverwalter.
Unter persius-ag.com tritt ein Anbieter als „Persius AG“ auf und präsentiert sich als unabhängige Schweizer Vermögensverwaltung. Die Website ist weiterhin erreichbar und enthält konkrete Angebote zu Asset Management und Family Office sowie Kontakt- und Unternehmensangaben.
Am 18. September 2026 nahm die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA persius-ag.com in ihre Warnliste auf. Die Behörde nennt als Adresse Monteggio und vermerkt ausdrücklich „Ohne HR-Eintrag“. Noch wichtiger ist die zusätzliche Klarstellung: persius-ag.com steht nach Angaben der FINMA nicht im Zusammenhang mit der PERSIUS AG in Tresa, die unter CHE-186.730.788 im Schweizer Handelsregister eingetragen ist.
Diese Differenzierung ist für Anleger zentral. Die FINMA erklärt nicht lediglich, dass ein Anbieter möglicherweise ohne erforderliche Bewilligung tätig ist. Sie grenzt die konkrete Website ausdrücklich von einer tatsächlich existierenden Schweizer Gesellschaft ab. Wer über persius-ag.com kontaktiert wurde, darf daher nicht davon ausgehen, mit der eingetragenen PERSIUS AG in Tresa zu kommunizieren.
Die Website beschreibt Persius AG als seit 2012 tätige unabhängige Vermögensverwaltung und richtet sich nach eigener Darstellung an vermögende Privatpersonen, Familien, Unternehmer und institutionelle Kunden. Als zentrale Leistungen werden Asset Management und Family Office genannt.
Der Anbieter behauptet, eine offene Produkt- und Dienstleistungsarchitektur einzusetzen und objektive beziehungsweise unabhängige Beratung anzubieten. Zudem werden aktiv verwaltete Vermögenslösungen und ein umfassender Family-Office-Ansatz dargestellt. Konkrete Produktbedingungen, Gebührenmodelle oder belastbare Angaben zu einer aufsichtsrechtlichen Bewilligung sind auf den ausgewerteten öffentlich sichtbaren Seiten dagegen nicht in vergleichbarer Deutlichkeit erkennbar.
Auf der Kontaktseite nennt die Website als Hauptsitz Via Boscioro 10, 6998 Monteggio, Schweiz, sowie ein Büro in der Baarerstrasse 63, 6300 Zug. Zusätzlich werden mehrere angebliche Organ- und Mitarbeiterfunktionen aufgeführt. Gerade wegen der FINMA-Warnung dürfen diese Selbstauskünfte nicht ohne unabhängige Verifikation einer registrierten Gesellschaft zugerechnet werden.
Die behördliche Feststellung der FINMA ist der wichtigste belastbare Ausgangspunkt. Für den von der Warnung erfassten Internetauftritt vermerkt die FINMA keinen Handelsregistereintrag und stellt ausdrücklich fest, dass persius-ag.com nicht mit der registrierten PERSIUS AG in Tresa verbunden ist.
Besonders auffällig ist deshalb die Kontaktseite von persius-ag.com. Dort werden eine „Company Number“ CH-130.3.018.178-2, die Kennung CHE-186.730.788 und ein Gründungsdatum vom 24. Mai 2012 angegeben. CHE-186.730.788 ist gerade die Unternehmens-Identifikationsnummer der echten PERSIUS AG in Tresa, von der die FINMA die Website ausdrücklich abgrenzt.
Weitere Unstimmigkeiten finden sich unmittelbar im Internetauftritt. Während die Website Vermögensverwaltung und Family Office bewirbt, enthält der Footer beziehungsweise der untere Seitenbereich generische Immobilien-Texte wie „At Real Estate“ und „Property Search“. Dort erscheinen außerdem die abweichende Anschrift Feldpark 2, 6300 Zug, die generische E-Mail-Adresse contact@info.com und die Telefonnummer 555-345-4599. Diese Elemente passen weder zur übrigen Selbstdarstellung noch zu den auf der Kontaktseite genannten Angaben.
Im Internet sind bereits kritische Veröffentlichungen anderer Rechtsanwälte zu persius-ag.com erschienen. Soweit dort von konkreten Anlegererfahrungen, Auszahlungsproblemen oder Betrug gesprochen wird, handelt es sich nicht um eigene Feststellungen dieses Beitrags. Solche Angaben werden hier nur als nicht unabhängig verifizierte Drittberichte eingeordnet. Die FINMA selbst stellt in ihrem Warnlisteneintrag keinen strafrechtlichen Betrug fest.
Das gravierendste konkrete Risiko besteht in der Verwechslungsgefahr mit einer real existierenden Schweizer Gesellschaft. Die Website verwendet nicht nur die Bezeichnung „Persius AG“, sondern auch CHE-186.730.788 und ein Gründungsdatum, die der tatsächlich registrierten PERSIUS AG zugeordnet werden können. Gleichzeitig erklärt die FINMA ausdrücklich, dass persius-ag.com mit dieser Gesellschaft nicht verbunden ist.
Für Anleger bedeutet dies, dass eine bloße Suche nach dem Namen oder der CHE-Nummer keine ausreichende Identitätsprüfung darstellt. Entscheidend ist, ob Domain, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Ansprechpartner und Zahlungsempfänger tatsächlich der im Register eingetragenen Gesellschaft zugeordnet werden können.
Zusätzlich sprechen die widersprüchlichen Websiteinhalte für einen erhöhten Prüfungsbedarf. Die Hauptdarstellung als Schweizer Vermögensverwalter steht neben offensichtlich nicht angepassten Immobilien- und Template-Elementen. Auch die unterschiedlichen Anschriften – Monteggio, Baarerstrasse in Zug und Feldpark in Zug – sollten vor jeder Zahlung unabhängig überprüft werden.
Die FINMA-Warnung ist kein rechtskräftiges Strafurteil. Sie ist jedoch ein erhebliches aufsichtsrechtliches Warnsignal. Nach den Erläuterungen der FINMA werden Unternehmen auf die Warnliste aufgenommen, wenn Anhaltspunkte für möglicherweise unbewilligte Finanzmarkttätigkeiten bestehen und Abklärungen nicht abschließend möglich sind oder eine erhebliche Gefahr für Anleger angenommen wird.
Ob im konkreten Einzelfall ein strafrechtlicher Betrug vorliegt, hängt davon ab, welche Angaben gegenüber dem jeweiligen Anleger gemacht wurden, wer tatsächlich hinter der Kommunikation steht, wohin Gelder überwiesen wurden und ob eine Täuschung über Identität, Regulierung oder Verwendung des Kapitals nachweisbar ist.
Bei vermeintlichen Vermögensverwaltern ist die Identitätsprüfung besonders wichtig. Namen, Handelsregisterdaten und sogar Unternehmensnummern realer Gesellschaften können technisch leicht in eine fremde Website übernommen werden. Eine echte Registereintragung beweist deshalb nur die Existenz der eingetragenen Gesellschaft, nicht die Authentizität einer Website, eines E-Mail-Kontos oder eines telefonischen Ansprechpartners.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anleger bei einer gewünschten Auszahlung zu weiteren Zahlungen aufgefordert werden. Forderungen nach angeblichen Steuern, Versicherungen, Freischaltungsgebühren oder zusätzlichen Liquiditätsnachweisen sollten vor Zahlung unabhängig geprüft werden. Solche Muster sind aus zahlreichen Fällen des Online-Anlagebetrugs bekannt, dürfen aber nicht ohne konkrete Belege als tatsächlicher Ablauf bei jedem Nutzer von persius-ag.com unterstellt werden.
Weitere Hinweise zu typischen Zahlungswegen, Beweissicherung und rechtlichen Ansatzpunkten enthält der Beitrag Anlagebetrug – rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte.
Rechtsanwalt Patrick Wilson kann bei Zahlungen im Zusammenhang mit persius-ag.com zunächst rekonstruieren, mit wem der Anleger tatsächlich kommuniziert und an wen er Geld oder Kryptowerte übertragen hat. Von besonderer Bedeutung sind Kontoauszüge, Empfänger-IBANs, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, E-Mails, Messenger-Verläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Screenshots des vermeintlichen Kundenkontos.
Anschließend kann geprüft werden, ob Zahlungsrückrufe, Chargebacks, Empfängerbankanfragen oder Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen. Bei Kryptowährungen kann eine Blockchain-Analyse Zahlungsströme dokumentieren und mögliche Schnittstellen zu identifizierbaren Kryptobörsen oder Zahlungsdienstleistern aufzeigen.
Rechtsanwalt Patrick Wilson kann außerdem prüfen, welche zivilrechtlichen Ansprüche gegen tatsächlich identifizierbare Betreiber, Zahlungsempfänger, Vermittler oder sonstige Beteiligte bestehen. Ergeben sich belastbare Hinweise auf eine gezielte Täuschung über die Identität des Anbieters oder über die Verwendung der Gelder, können zusätzlich strafrechtliche Schritte sinnvoll sein. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.