Der Internetauftritt von Murena Invest / murena-invest.ch ist weiterhin inhaltlich ausgestaltet und damit geeignet, neue Kunden anzusprechen. Gleichzeitig liegt eine neue FINMA-Warnung vom 14.08.2026 vor. Wer bereits Geld überwiesen, Kryptowerte transferiert oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte deshalb Anbieterangaben und Zahlungsweg unabhängig verifizieren.
Die FINMA nahm murena-invest.ch am 14. August 2026 in ihre Warnliste auf. Nach der Behörde besteht kein Handelsregistereintrag für den beanstandeten Auftritt und keine Verbindung zur echten Murena AG in Cham (CHE-113.674.556).
Nach der eigenen Darstellung umfasst das Angebot portfolioverwaltung, Finanzberatung, Venture-Capital-, Immobilien- und Wealth-Management-Leistungen unter der Bezeichnung Murena AG.
Für die rechtliche Einordnung ist die Selbstdarstellung nur der Ausgangspunkt. Der Webauftritt nennt eine Adresse in Cham und verwendet sogar die Unternehmensnummer beziehungsweise UID CHE-113.674.556, die zu einer realen Murena AG gehört. Gerade solche detaillierten echten Daten können einen Clone-Auftritt besonders glaubwürdig erscheinen lassen. Maßgeblich bleibt, welcher Rechtsträger den Vertrag schließt, welche Erlaubnis tatsächlich besteht und wohin Kundengelder gelangen.
Bei Beratungs-, Vermögensverwaltungs- und banknahen Angeboten ist außerdem eine Einordnung im Bankrecht sinnvoll, insbesondere wenn Konten, Verwahrung, Finanzierungen oder regulierte Vermittlungsleistungen eine Rolle spielen.
Bei einem Identitätsverdacht sollte außerdem geprüft werden, wann die beanstandete Domain registriert wurde, ob E-Mail-Adressen zur echten Unternehmensdomain passen und ob Zahlungen auf Konten erfolgen sollen, die auf den Namen des tatsächlich registrierten Unternehmens lauten. Abweichungen sind ein starkes Indiz für weiteren Prüfbedarf.
Die behördliche Kernaussage lautet: Die FINMA nahm murena-invest.ch am 14. August 2026 in ihre Warnliste auf. Nach der Behörde besteht kein Handelsregistereintrag für den beanstandeten Auftritt und keine Verbindung zur echten Murena AG in Cham (CHE-113.674.556).
Dass eine Website die echte UID und Anschrift eines realen Unternehmens verwendet, ist kein Beleg für Authentizität. Anleger müssen Kontaktdaten stets unabhängig aus dem offiziellen Register beziehungsweise der echten Unternehmenswebsite beziehen.
Bei einer Clone Firm sind echte Registerdaten kein Entlastungsargument. Gerade die Kombination aus echten und falschen Angaben macht die Verwechslung möglich. Ein verlässlicher Abgleich muss deshalb über unabhängig aufgerufene Registerdaten und nicht über Links, Telefonnummern oder Dokumente des beanstandeten Anbieters erfolgen.
Betroffene sollten außerdem das echte Unternehmen informieren, dessen Identität verwendet wird. Dies kann helfen, echte und falsche Dokumente zu unterscheiden und weitere Kommunikationsdaten zu sichern. Zahlungen sollten bis zur eindeutigen Klärung nicht an neu benannte Konten oder Wallets fortgesetzt werden.
Für die individuelle Risikoprüfung stehen vor allem Nutzung konkreter Daten einer echten Schweizer Gesellschaft; ausdrücklicher FINMA-Hinweis auf fehlende Verbindung; breites Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsangebot sowie hohe Gefahr der Verwechslung bei Kontaktaufnahme und Zahlung im Vordergrund. Keiner dieser Punkte beweist isoliert einen Betrug. In ihrer Gesamtschau können sie jedoch gegen weitere ungeprüfte Zahlungen sprechen.
Bei unklarer Anbieteridentität oder täuschender Außendarstellung kann außerdem die Einordnung unter Anlagebetrug für die Beweissicherung und Anspruchsprüfung hilfreich sein.
Clone-Firm-Fälle unterscheiden sich von gewöhnlich unregulierten Angeboten: Der Betrugsvorwurf darf nicht pauschal aus dem Namen abgeleitet werden, doch die Aufsicht stellt gerade einen Identitätsmissbrauch beziehungsweise eine fehlende Verbindung zum echten Unternehmen fest. Deshalb müssen Betroffene echte und falsche Kommunikationswege lückenlos auseinanderhalten.
Für Murena Invest / murena-invest.ch sollten insbesondere E-Mail-Header, Telefonnummern, Domain, Vertragskopf, Kontoinhaber und Wallet-Adressen gesichert werden. Kontakt mit dem echten Unternehmen sollte ausschließlich über unabhängig recherchierte Kontaktdaten aufgenommen werden.
Eine rechtliche Prüfung durch Rechtsanwalt Patrick Wilson beginnt bei Murena Invest / murena-invest.ch regelmäßig mit der Frage, wer das Geld tatsächlich erhalten hat. Gerade bei internationalen Plattformen können Markenname, Websitebetreiber, Kontoinhaber und ausführender Broker auseinanderfallen. Diese Ebenen müssen vor einem Anspruchsschreiben sauber getrennt werden.
Beweise sichern: Website-Screenshots, Vertragsunterlagen und Kommunikation unverändert archivieren.
Zahlungsweg prüfen: Überweisungsrückruf, Chargeback oder Krypto-Transaktionsanalyse je nach Zahlungsmittel untersuchen.
KYC-Daten erhalten: Beteiligte Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen frühzeitig auf relevante Konto- und Identifizierungsdaten hinweisen.
Zivilansprüche verfolgen: außergerichtliche Aufforderung, Klage und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen gegen identifizierbare Anspruchsgegner prüfen.
Rechtlich kommen je nach Sachverhalt vertragliche Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer im Einzelfall einschlägigen Schutznorm oder nach § 826 BGB in Betracht. Eine fehlende Erlaubnis führt nicht automatisch zu einem zivilrechtlichen Anspruch; Schutzgesetzcharakter, Kausalität und Schaden müssen jeweils gesondert geprüft werden.
Eine Strafanzeige und eine Meldung an die zuständige Aufsicht können Ermittlungen unterstützen, ersetzen jedoch nicht die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung. Weitere Informationen zu typischen Vorgehensweisen bei Anlagebetrug können für die Einordnung ergänzend herangezogen werden.
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