Bei Diamond Solution Global beziehungsweise dem inzwischen unter der Bezeichnung STIG ROCK – The Diamond Solution beworbenen Modell sollen Kunden physische Diamanten erwerben und zugleich über einen Zeitraum von zwölf Monaten laufende „Rabattgutschriften“ erhalten. Das Modell verbindet damit einen Sachwertkauf mit laufenden wirtschaftlichen Vorteilen und wirft insbesondere Fragen zur konkreten Eigentumszuordnung, zur Bewertung der Diamanten, zur Identität der verpflichteten Gesellschaft und zur rechtlichen Einordnung des Angebots auf.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die aktuelle Entwicklung der Internetauftritte. Die zuvor verwendete Domain diamondsolution.io ist derzeit nicht regulär erreichbar. Parallel ist die Website diamond-solution-global.com online. Diese Seite bezeichnet sich selbst ausdrücklich als „unabhängiger Vertriebspartner der STIG Group“ und leitet Interessenten über einen Empfehlungslink zu stigrock.com weiter. Damit muss zwischen der eigentlichen Vertragsgesellschaft, der STIG-Gruppe und einzelnen Vertriebspartnern sorgfältig unterschieden werden.
Wichtig: Dieser Beitrag stellt keine Feststellung dar, dass Diamond Solution, STIG ROCK oder eine der genannten Gesellschaften betrügerisch tätig ist. Nach dem derzeitigen Informationsstand bestehen jedoch mehrere rechtliche und wirtschaftliche Punkte, die Anleger vor weiteren Zahlungen oder vor einem Rückkauf beziehungsweise einer Verlängerung ihrer Anlage sorgfältig prüfen sollten.
Auf der aktuell erreichbaren Website werden sieben sogenannte Solution Pläne angeboten. Je nach Plan sollen Kunden Beträge ab 250 US-Dollar bis hin zu 100.000 US-Dollar oder mehr einsetzen. Die Laufzeit beträgt jeweils ein Jahr. Gleichzeitig werden monatliche Rabattgutschriften von 2,20 % bis 3,30 % genannt. Durch zusätzliche VIP-Pakete sollen weitere 1 % bis 3 % pro Monat hinzukommen können. Für den größten dargestellten Plan wird auf der Website bei Nutzung des höchsten VIP-Pakets rechnerisch ein Gesamtrabatt von bis zu 75,6 % innerhalb von zwölf Monaten ausgewiesen.
Die wirtschaftliche Begründung hierfür wird auf der Website mit einem sogenannten „Dual-System“ beschrieben. Danach soll der dem Kunden zugeordnete Diamant sicher verwahrt werden, während ein weiterer Unternehmensdiamant mehrfach im Jahr gehandelt werde. Aus diesen Handelszyklen sollen die monatlichen Preisnachlässe beziehungsweise Rabattgutschriften finanziert werden. Der Kunde soll nach Ablauf der Laufzeit zwischen Auslieferung, eigenem Verkauf und einem automatischen Kaufangebot wählen können.
Gerade diese Struktur ist rechtlich interessant. Entscheidend ist nicht allein, welche Bezeichnung der Anbieter verwendet. Ein wirtschaftlich laufender Ertrag wird nicht bereits deshalb zu einem gewöhnlichen Warenrabatt, weil er als „Rabattgutschrift“ bezeichnet wird. Maßgeblich sind Vertragsinhalt, tatsächlicher Zahlungsfluss, die Verwendung des Kundengeldes und die Frage, welche wirtschaftliche Gegenleistung dem Kunden zugesagt oder in Aussicht gestellt wird.
Aus anwaltlicher Sicht ist die Identität des tatsächlichen Vertragspartners besonders wichtig. Die derzeit abrufbaren Webshop-AGB von STIG ROCK nennen STIG International Trading FZCO, IFZA Business Park A1, Dubai Silicon Oasis. Die aktuelle Website von STIG International nennt demgegenüber STIG International Gemstone FZCO DMCC mit Sitz in Jumeirah Lakes Towers und der Register-Nummer DMCC-1007195.
Für bestehende Kunden ist jedoch entscheidend, welche konkrete juristische Person den Vertrag geschlossen hat, wer die laufenden Rabattgutschriften schuldet, wer Eigentum an den Diamanten verschaffen muss und wer ein späteres Kaufangebot abgibt. Eine neue Marke oder eine andere Gruppengesellschaft übernimmt Verpflichtungen aus Altverträgen nicht automatisch.
Daneben existieren weitere Gesellschaften mit Bezug zur STIG-Struktur. In Österreich ist seit April 2026 die STIG Inter. GmbH mit Sitz in Wien eingetragen; ihr Unternehmensgegenstand umfasst unter anderem den internationalen Handel mit Diamanten und Edelsteinen sowie entsprechende Online-Vertriebssysteme. Im Vereinigten Königreich wurde im Mai 2026 die STIG INTERNATIONAL GEM LTD gegründet. Diese Gesellschaften sind rechtlich eigenständig. Allein die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Marken- oder Unternehmensstruktur bedeutet daher nicht, dass sie für Ansprüche gegen eine andere STIG-Gesellschaft haften.
Die aktuellen Werbeseiten stellen GIA-Berichte als Qualitätsmerkmal heraus. Ein GIA-Bericht kann für die Identifikation und Qualitätsbestimmung eines Diamanten sehr wertvoll sein. Er ist jedoch keine Bewertung des Geldwerts und keine Garantie, dass ein Diamant zu einem bestimmten Preis verkauft werden kann.
Das Gemological Institute of America (GIA) weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass es keine Wertgutachten erstellt. Die Berichte dokumentieren technische und qualitative Merkmale eines Diamanten; einen Markt- oder Wiederverkaufswert weisen sie nicht aus. Eine Aussage wie „GIA-zertifiziert“ beantwortet deshalb nicht die entscheidende Frage, ob der konkrete Kaufpreis angemessen war und welcher Betrag bei einem späteren Verkauf tatsächlich erzielt werden kann.
Auch die Bezugnahme auf die Rapaport-Preisliste sollte nicht mit einer Verkaufspreisgarantie verwechselt werden. Rapaport beschreibt seine eigene Preisliste als Marktbenchmark beziehungsweise Ausgangspunkt für Preisverhandlungen. Die dort genannten Preise können deutlich über tatsächlich erzielten Transaktionspreisen liegen. Im Diamantenhandel sind Abschläge gegenüber der Liste üblich und hängen unter anderem von Qualität, Größe, Liquidität und konkreten Marktbedingungen ab.
Gerade wenn in einem Vertrag der Wert eines später auszuwählenden Diamanten unter Bezugnahme auf Rapaport bestimmt werden soll, sollte deshalb geprüft werden, welche konkrete Liste, welche Qualitätskategorie, welche Abschläge und welcher Bewertungszeitpunkt gelten. Ohne diese Parameter ist die bloße Bezugnahme auf „Rapaport“ für einen Anleger nur eingeschränkt aussagekräftig.
In der Werbung rund um Diamond Solution und STIG ROCK wird zudem mit dem Begriff SIRA gearbeitet. Die Security Industry Regulatory Agency (SIRA) ist eine Behörde des Emirats Dubai für den privaten Sicherheitssektor. Ihr Aufgabenbereich betrifft insbesondere Sicherheitsunternehmen, Sicherheitssysteme, Bewachung und technische Schutzkonzepte.
Eine SIRA-bezogene Zertifizierung oder Sicherheitsprüfung kann daher gegebenenfalls Aussagen über die physische Sicherung eines Lagers oder bestimmte Sicherheitssysteme ermöglichen. Sie ist jedoch keine Finanzmarktaufsicht, keine Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und keine Einlagensicherung. Anleger sollten deshalb eine behauptete SIRA-Zertifizierung nicht mit einer regulatorischen Genehmigung eines Anlageprodukts gleichsetzen.
Diamond Solution beziehungsweise STIG ROCK wird nicht nur als Diamantenkauf, sondern zugleich über ein weitreichendes Partner- und Karrieresystem vertrieben. Die aktuelle Website nennt unter anderem Unilevel-, Infinity- und Matching-Boni, Umsatzpools sowie Rangboni. Ab bestimmten Karrierestufen sollen zudem hohe Einmalboni in Diamanten möglich sein. Für höhere Ränge ist ein bestimmtes historisches Volumen und teilweise der Aufbau mehrerer Teams erforderlich.
Ein mehrstufiges Vertriebssystem ist nicht automatisch unzulässig. Für die wirtschaftliche Bewertung ist aber entscheidend, wie stark das Modell auf echten Endkundengeschäften außerhalb des Vertriebsnetzwerks beruht und welcher Anteil der Einnahmen beziehungsweise Margen zur Finanzierung von Kundenrabatten und Vertriebspartnervergütungen verwendet wird. Je höher gleichzeitig Kundenrabatte und Vertriebsprovisionen ausfallen, desto wichtiger ist der nachvollziehbare Nachweis einer ausreichend hohen operativen Marge aus dem tatsächlichen Diamantenhandel.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit hoher laufender Rabattgutschriften sollte anhand belastbarer Daten nachvollziehbar sein. Relevant wären insbesondere Einkaufspreise, Schleif- und Zertifizierungskosten, Lagerung und Versicherung, tatsächliche externe Verkäufe, erzielte Verkaufspreise sowie realisierte Margen. Je größer die Differenz zwischen den beworbenen Kundenvorteilen und marktüblichen Handelsmargen ausfällt, desto wichtiger ist eine transparente und überprüfbare Darstellung der wirtschaftlichen Grundlage.
Die STIG-Webshop-AGB stellen den Vorgang als Kauf von Diamanten dar und unterwerfen Verträge grundsätzlich deutschem Recht. Auf Marketingseiten wird zugleich betont, STIG ROCK sei „kein Finanzprodukt“. Diese Selbstbezeichnung ist rechtlich nicht abschließend.
Nach § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz können auch Konstruktionen als Vermögensanlagen einzuordnen sein, die wirtschaftlich eine zeitweise Überlassung von Geld mit Verzinsung, Rückzahlung oder einem vermögenswerten Ausgleich verbinden.
Ein gewöhnlicher sofortiger Kauf und die Lieferung eines konkret bestimmten Diamanten ist grundsätzlich etwas anderes als eine Konstruktion, bei der der Kunde den Kaufpreis vollständig vorfinanziert, die Ware erst nach zwölf Monaten erhält, während dieser Zeit monatliche Zahlungen oder Gutschriften erhält und anschließend ein Rückkauf beziehungsweise Kaufangebot vorgesehen ist. Gerade bei solchen Mischmodellen muss die rechtliche Einordnung nach ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt erfolgen.
Die Nichterreichbarkeit einer Website beweist für sich genommen keinen Betrug. Domains können technisch ausfallen, umgezogen oder im Rahmen eines Rebrandings abgeschaltet werden. Bei Diamond Solution fällt jedoch auf, dass die Marke inzwischen stärker unter STIG ROCK geführt wird und unterschiedliche Domains verwendet wurden beziehungsweise werden.
Für Anleger ist daher wichtig, sich nicht allein auf eine Website oder ein Dashboard zu verlassen. Verträge, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, GIA-Unterlagen, Lagerbestätigungen und sämtliche Angaben zur konkreten Vertragsgesellschaft sollten lokal gesichert werden. Gerade bei späteren Streitigkeiten ist eine vollständige Beweisdokumentation wesentlich wichtiger als ein noch zugängliches Onlinekonto.
Bei meiner Recherche mit Stand 15. September 2026 ließ sich in den von mir geprüften öffentlich zugänglichen Warnlisten von BaFin, österreichischer FMA, FINMA und FCA keine spezifische behördliche Warnmeldung zu Diamond Solution oder STIG ROCK feststellen. Das ist für eine ausgewogene Einordnung wichtig.
Das Fehlen einer behördlichen Warnung ist allerdings kein Gütesiegel. Aufsichtsbehörden veröffentlichen Warnungen häufig erst, wenn ihnen ausreichend konkrete Erkenntnisse vorliegen und eine Zuständigkeit gegeben ist. Umgekehrt sollte auch nicht allein aus kritischen Beiträgen in Internetforen oder auf Bewertungsseiten auf ein strafbares Verhalten geschlossen werden.
Wer bereits einen Solution Plan erworben hat, sollte insbesondere klären, ob der im Vertrag genannte Verkäufer noch existiert und erreichbar ist, ob eine konkrete Vertragsübernahme auf eine andere Gesellschaft stattgefunden hat und welcher Diamant dem eigenen Vertrag tatsächlich zugeordnet wurde. Ein bloßer Karatbereich oder eine allgemeine Bestätigung genügt für die Prüfung eines konkreten Sachwerts nicht.
vollständiger Kaufvertrag einschließlich aller Anlagen und AGB in der bei Abschluss geltenden Fassung,
Zahlungsbelege mit exaktem Empfänger, Bankverbindung beziehungsweise Wallet-Adresse,
Nachweis über die konkrete Zuordnung des Diamanten einschließlich GIA-Reportnummer,
Lager- und Versicherungsnachweise sowie Angaben dazu, auf wessen Namen der Diamant verwahrt wird,
vollständige Historie der monatlichen Rabattgutschriften und tatsächlich ausgezahlten Beträge,
Kommunikation zum Rückkauf, zur Auslieferung und zu eventuellen Vertragsänderungen,
Werbeaussagen des konkreten Vermittlers, insbesondere zu Sicherheit, Eigentum, Rendite, Rückkauf und angeblichen Garantien.
Welche Ansprüche bestehen, hängt maßgeblich vom individuellen Vertrag und vom bisherigen Verlauf ab. Denkbar sind zunächst vertragliche Ansprüche auf ordnungsgemäße Lieferung des geschuldeten Diamanten, auf Auszahlung fälliger Beträge oder auf Rückzahlung nach wirksamer Vertragsbeendigung. Bei falschen oder irreführenden Angaben können außerdem Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner oder unter bestimmten Voraussetzungen gegen Vermittler und Berater in Betracht kommen.
Besondere Bedeutung können Aussagen haben, wonach das eingesetzte Kapital durch einen konkret vorhandenen Diamanten vollständig abgesichert sei, der Anleger bereits unmittelbar Eigentümer werde oder bestimmte Rückkäufe beziehungsweise Erträge sicher seien. Stimmen solche Angaben mit der tatsächlichen Vertrags- und Verwahrstruktur nicht überein, ist zu prüfen, ob eine Pflichtverletzung oder Täuschung vorliegt.
Auch der Zahlungsweg kann wichtig sein. Wurden erhebliche Beträge über Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen transferiert, sollten die Transaktionsdaten vollständig gesichert werden. Weitere Hinweise zum Vorgehen bei verdächtigen Kapitalanlagen finden Sie auf meiner Seite zum Anlagebetrug. Soweit das Modell durch einen Vermittler persönlich empfohlen wurde, kann außerdem eine Prüfung wegen Falschberatung und Vermittlerhaftung erforderlich sein.
Wer bei Diamond Solution beziehungsweise STIG ROCK investiert hat und Zweifel an der Sicherheit seiner Anlage entwickelt, sollte nicht erst bis zum Ende der zwölfmonatigen Laufzeit warten. Gerade wenn sich Internetauftritte, Gesellschaftsbezeichnungen oder Ansprechpartner verändern, ist eine frühzeitige Sicherung der Beweise sinnvoll.
Rechtsanwalt Patrick Wilson berät und vertritt Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie bei komplexen Sachverhalten rund um Online-Anlageangebote. Im ersten Schritt kann geprüft werden, welche Gesellschaft tatsächlich Vertragspartner geworden ist, welche Ansprüche bereits fällig sind, ob die behauptete Eigentums- und Lagerstruktur nachvollziehbar dokumentiert ist und welche Möglichkeiten bestehen, Zahlungen oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Besonders hilfreich sind dabei der vollständige Vertrag, die Zahlungsnachweise, Screenshots des Dashboards, die Kommunikation mit Vermittlern und Unternehmen sowie sämtliche Zertifikate oder Lagerbestätigungen. Je früher diese Unterlagen ausgewertet werden, desto besser lassen sich mögliche rechtliche Schritte strukturieren.
Diamond Solution beziehungsweise STIG ROCK verbindet einen behaupteten physischen Diamantenkauf mit einer zwölfmonatigen Wartezeit, monatlichen Rabattgutschriften und einem umfangreichen Network-Marketing-System. Die aktuelle Werbung stellt hohe Preisvorteile und teilweise sehr hohe Gesamtrabatte in Aussicht. Aus den öffentlich zugänglichen Informationen ergeben sich insbesondere Fragen zur konkreten Zuordnung und Bewertung der Diamanten, zur Bedeutung der GIA- und SIRA-Hinweise sowie zur Identität der tatsächlich verpflichteten Gesellschaft.
Die derzeit nicht erreichbare frühere Website und die inzwischen veränderte Marken- und Gesellschaftsstruktur sind für sich genommen kein Beweis eines Anlagebetrugs. Für Anleger sollten sie jedoch Anlass sein, ihre Rechtsposition, die Beweislage und die Werthaltigkeit der behaupteten Besicherung unabhängig prüfen zu lassen. Insbesondere sollte nicht allein auf Dashboard-Anzeigen oder werbliche Aussagen vertraut werden.
Wenn Sie in Diamond Solution oder STIG ROCK investiert haben und Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten, können Sie sich an Rechtsanwalt Patrick Wilson wenden.
Stand: 15. September 2026. Für die Recherche wurden ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet, darunter die aktuell abrufbaren Seiten von Diamond Solution Global, STIG International und STIG ROCK, die STIG-Webshop-AGB, öffentliche Registerinformationen in Österreich und Großbritannien sowie Informationen von GIA, Rapaport und SIRA.