DAO1 behauptet von sich, auf der dezentralen Apertum Blockchain Nutzern angeblich bahnbrechende Möglichkeiten durch den Einsatz innovativer Technologien zu bieten. Insbesondere die Kombination aus automatisiertem Trading, Künstlicher Intelligenz und dezentralen Finanzlösungen (DeFi) soll Nutzern große Vorteile gegenüber anderen Anbietern verschaffen. Die professionell gestaltete Website und die hochtrabenden Versprechungen erwecken den Anschein einer seriösen Plattform. Doch offizielle Warnungen deuten darauf hin, dass Anleger hier mit äußerster Vorsicht agieren sollten. Die Finanzaufsichtsbehörde Financial Markets Authority (FMA) hatte bereits im Januar 2025 explizit vor DAO1 gewarnt und darauf hingewiesen, dass das Unternehmen keine offizielle Genehmigung besitzt, um Finanzdienstleistungen anzubieten.
DAO1 wurde am 20.03.2025 nun auch durch eine Verfügung der texanischen Finanzaufsicht TSSB das Angebot des Apertum Tokens und jede weitere regulierte Geschäftstätigkeit in Texas verboten. Der Verfügung geht eine weitere Tätigkeit der DAO1-Gründer voraus, welche ebenfalls von der texanischen Behörde als Verstoß gegen regulatorische Gesetze bemängelt wurde.
In der 42-seitigen Verfügung trifft die Behörde unter anderem die folgenden Feststellungen gegenüber DAO1 und Apertum:
Beim Apertum Token handelt es sich um ein Wertpapier im Sinne der Definition in § 4001.068 des Securities Act.
Die Antragsgegner verstoßen gegen § 4003.001 des Securities Act, indem sie in Texas Wertpapiere zum Verkauf anbieten, obwohl diese zum Zeitpunkt des Angebots weder bei der Securities Commissioner registriert noch von dieser genehmigt wurden.
Die Antragsgegner verstoßen gegen § 4004.051 des Securities Act, indem sie in Texas Wertpapiere zum Verkauf anbieten, ohne gemäß den Bestimmungen des § 4004.051 des Securities Act registriert zu sein.
Die Antragsgegner verstoßen gegen das Verbot betrügerischer Praktiken im Zusammenhang mit dem Angebot zum Verkauf von Wertpapieren.
Die Antragsgegner machen Angebote, die Aussagen enthalten, welche in wesentlicher Weise irreführend sind oder anderweitig geeignet erscheinen, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Das Verhalten, die Handlungen und die Geschäftspraktiken der Antragsgegner drohen, unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden für die Öffentlichkeit herbeizuführen.
Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Untersuchung gegen die Gründer von DAO1 und Apertum haben US-amerikanische und kanadische Kapitalmarktaufsichtsbehörden eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet. Die Texanische Börsenaufsicht (Texas State Securities Board – TSSB) nahm dabei eine führende Rolle ein.
Bereits im Oktober 2023 bildeten die TSSB und weitere Behörden aus den USA und Kanada eine gemeinsame Task-Force, um mutmaßliche Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht durch die Gründer von DAO1 zu untersuchen. Ziel der Ermittlungen war unter anderem die Aufklärung von Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Vertrieb digitaler Vermögenswerte.
Die Ergebnisse mündeten im November 2023 in eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, darunter die am 16. November 2023 erlassene Emergency Cease and Desist Order ENF-23-CDO-1879 gegen Josip Heit, Dirc Zahlmann, Bruce Innes Wylde Hughes und weitere Beteiligte. Die TSSB warf den Beschuldigten vor, in Texas gegen das dortige Wertpapierrecht (Securities Act) verstoßen und Wertpapier-Betrug begangen zu haben. Laut den Behörden sollen bis zu 1.600 texanische Anleger betroffen gewesen sein, die ihre Vermögenswerte auf Plattformen der DAO1 Gründer transferierten oder Einzahlungen in Fiatwährung leisteten.
Für die Beschuldigten Zahlmann und Hughes wurde die Verfügung mit sämtlichen Feststellungen, einschließlich der Feststellung von Wertpapier-Betrug, rechtskräftig und unanfechtbar. Im September 2024 verhandelten die Aufsichtsbehörden der Task-Force einen Vergleich mit Josip Heit. Dieser Vergleich wurde in einem „Term Sheet“ vom 9. September 2024 festgehalten und enthielt zahlreiche Verpflichtungen für den Gründer von DAO1.
Die Behörde beschuldigt die Gründer von DAO1 nun, gegen zentrale Inhalte des Vergleichs verstoßen zu haben.
Am 20.03.2025 erließ die TSSB eine "Emergency Cease and Desist Order", in der sie Heit, Zahlmann, Hughes und Dennis Loos beschuldigt, ein neues Investitionsmodell auf Basis von Blockchain-Token („APTM“) entwickelt und beworben zu haben. Die Order wirft den Beteiligten außerdem vor, gezielte Maßnahmen zur Preissteigerung von APTM getroffen zu haben. Insbesondere sollen sie durch eine Verknappung des Angebots bei gleichzeitiger Nachfrageerhöhung künstliche Marktimpulse gesetzt haben, um Anlegerinteresse zu generieren.
Die Gründer von DAO1 und Apertum sehen sich zu Unrecht von den Behörden beschuldigt. In einer anwaltlichen Stellungnahme vom 01.04.2025 versuchen Josip Heit und die sog. Apertum Foundation die Vorwürfe der Behörde zu entkräften. In dieser Stellungnahme wird unter anderem behauptet, dass es sich bei DAO1 und Apertum nicht um eine Finanzanlage handele und auch kein US-Bürger Zugriff auf die Plattform habe. Auch der von der TSSB festgestellte Betrug im Zusammenhang mit DAO1 und Apertum wird zurückgewiesen.
Nutzer von DAO1 berichten vermehrt von schlechten Erfahrungen mit dem Anbieter. So wird dem Unternehmen teilweise sogar Betrug vorgeworfen. Angesichts dieser Bewertungen und der fehlenden Regulierung sollten potenzielle Anleger bei DAO1 äußerste Vorsicht walten lassen. Mögliche negative Erfahrungen mit DAO1 könnten auf fehlende Regulierung und rechtliche Unsicherheiten zurückzuführen sein, da das Unternehmen offenbar keiner anerkannten Finanzaufsicht untersteht. Aggressive Marketingstrategien sollen offenbar neue Nutzer anlocken. Es wird empfohlen, gründliche Recherchen durchzuführen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden.
Obwohl DAO1 als innovatives Finanzunternehmen auftritt, gibt es mehrere beunruhigende Hinweise darauf, dass Anleger hier einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Zu den auffälligsten Warnsignalen gehören:
Mangelnde Regulierung und offizielle Warnungen: Die FMA und die TSSB haben explizit vor DAO1 gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Plattform ohne die notwendige Genehmigung operiert. Fehlt eine behördliche Überwachung, haben Anleger im Ernstfall keinerlei Schutz.
Überzogene Gewinnversprechen: DAO1 bewirbt laut Feststellung der TSSB das angeblich hohe Renditepotential des Apertum-Tokens. Solche Vorhersagen sind in der Finanzwelt äußerst umstritten und können auf fragwürdige Geschäftsmodelle hindeuten.
Unklare Unternehmensstruktur: Weder die Website noch offizielle Dokumente liefern klare Informationen darüber, wer hinter DAO1 steht. Transparenz ist jedoch essenziell, um die Seriosität eines Anbieters beurteilen zu können.
Hohe Intransparenz bei den Handelsstrategien: DAO1 behauptet, eine hochentwickelte KI-Technologie in Form von Trading Bots für das Trading zu nutzen. Es gibt jedoch keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit dieser Algorithmen.
Wenn Sie bereits Geld bei DAO1 investiert haben und auf Probleme gestoßen sind, sollten Sie umgehend rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in folgenden Bereichen Unterstützung bieten:
Prüfung der Rechtslage: Ein Anwalt kann Ihre individuellen Ansprüche analysieren und bewerten, ob rechtliche Schritte gegen DAO1 möglich sind.
Sicherung von Beweismaterial: Dokumentieren Sie alle Transaktionen, Verträge und Kommunikationen mit DAO1. Ein Anwalt kann helfen, diese Beweise strategisch zu nutzen.
Durchsetzung von Rückforderungen: Falls DAO1 sich weigert, Auszahlungen vorzunehmen oder unrechtmäßig Gelder einbehält, kann ein Anwalt juristische Maßnahmen ergreifen.
Meldung an Aufsichtsbehörden: Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Fall den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu melden und mögliche Ermittlungen anzustoßen.
Vertretung in rechtlichen Verfahren: Falls notwendig, kann Ihr Anwalt Sie vor Gericht vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber DAO1 geltend machen.
Zusammenarbeit mit anderen Geschädigten: Falls sich herausstellt, dass mehrere Investoren betroffen sind, können Sammelklagen eine effektive Möglichkeit sein, Verluste einzufordern.
Rechtsanwalt Patrick Wilson ist spezialisiert auf Fälle von Anlagebetrug und unseriösen Finanzanlagen. Er vertritt seine Mandanten weltweit erfolgreich gegen Betreiber von Investment-Scams. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung.