Die FCA warnt seit dem 10. August 2026 vor Asset Swap FX / assets-swapfx.com. Nach der Behörde ist der Anbieter nicht autorisiert. Als Anschrift wird Wareham Road in Poole, Dorset, genannt. Die Website ist weiterhin erreichbar und ermöglicht Registrierung und Einzahlung.
Asset Swap FX beschreibt sich selbst als internationales Investmentunternehmen und behauptet eine offizielle Registrierung im Vereinigten Königreich sowie einen Start im Januar 2020. Eine gesellschaftsrechtliche Registrierung wäre allerdings selbst dann nicht mit einer FCA-Autorisierung gleichzusetzen. Für die angebotenen Finanzdienstleistungen ist die behördliche Warnung daher maßgeblich.
Der Fall ist besonders auffällig, weil die Website ausgesprochen hohe, kurzfristige Renditen und zugleich Sicherheitsversprechen verwendet.
Die Investmentpläne sind nach Höhe der Einzahlung gestaffelt. Die Rendite soll nicht jährlich oder monatlich, sondern innerhalb von 24 bis 120 Stunden anfallen.
Basic Plan: 10 % nach 24 Stunden, 50 bis 699 US-Dollar
Standard Plan: 25 % nach 48 Stunden, 700 bis 2.999 US-Dollar
Premium Plan: 40 % nach 72 Stunden, 3.000 bis 5.999 US-Dollar
Ultra Plan: 55 % nach 120 Stunden, ab 6.000 US-Dollar ohne Obergrenze
jeweils 3 % Referral-Bonus
Einzahlung über Krypto-Wallets einschließlich Bitcoin, Ethereum und USDT möglich
Die Seite führt die Erträge auf Bitcoin-Mining und hochprofitablen Kryptohandel zurück. Gleichzeitig heißt es sinngemäß, direkte Verträge mit professionellen Tradern und Minern würden tägliche Gewinne sichern. Auf anderen Bereichen werden sichere beziehungsweise versicherte Investments und garantierte Renditen suggeriert.
Diese Aussagen sind Anbieterwerbung. Die FCA bestätigt weder die behauptete Registrierung als Finanzdienstleister noch eine Erlaubnis oder die versprochenen Ertragsquellen.
Neben der FCA-Warnung sind die eigenen Nutzungsbedingungen bemerkenswert. Dort soll jede Einzahlung als private Transaktion zwischen Website und Mitglied behandelt werden. Die Seite erklärt zugleich, sie richte sich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit und sei nur für persönlich eingeladene Mitglieder bestimmt.
Weiter heißt es sinngemäß, die Informationen seien nicht als öffentliches Investmentangebot zu verstehen. Gleichzeitig ist die Website über Suchmaschinen erreichbar, zeigt Investmentpläne offen an und bietet eine öffentliche Registrierung. Dieser Spannungsbogen sollte bei der rechtlichen Einordnung dokumentiert werden.
Die Regeln enthalten außerdem weitgehende Haftungsausschlüsse und behalten Änderungen von Regeln, Gebühren oder Konditionen vor. Solche Klauseln sind nicht automatisch wirksam, insbesondere wenn gegenüber Verbrauchern deutsches zwingendes Recht anwendbar ist.
Belastbare unabhängige Nutzerberichte waren nicht erforderlich, um das regulatorische Risiko zu begründen; dieses folgt unmittelbar aus der FCA-Warnung. Eigene Webseiten-Testimonials werden nicht als verifizierte Erfahrungen behandelt.
55 Prozent Rendite innerhalb von fünf Tagen ist eine außergewöhnliche Ertragsbehauptung. Selbst hochspekulative Kryptostrategien können solche Ergebnisse punktuell erzielen, aber nicht ohne erhebliches Verlustrisiko. Eine gleichzeitig sichere oder garantierte Darstellung wäre daher besonders erklärungsbedürftig.
keine FCA-Autorisierung
10 bis 55 % Rendite binnen 24 bis 120 Stunden
unbegrenzte maximale Einzahlung im höchsten Plan
Kryptowallets als Zahlungsweg
Referral-Provision
AGB sprechen von privater, nur eingeladenen Mitgliedern zugänglicher Transaktion trotz öffentlichem Webauftritt
weitgehende Änderungs- und Haftungsklauseln
Für Betroffene ist die Auszahlungspraxis entscheidend. Wird ein hoher Gewinn im Konto angezeigt, aber nicht auf eine eigene Wallet ausgezahlt, sollte der Kontostand nicht als realisierter Vermögenswert behandelt werden.
Kryptomining und Trading sind weder risikofrei noch in wenigen Tagen zuverlässig planbar. Mining hängt unter anderem von Stromkosten, Hardware, Difficulty und Kursen ab; Trading von Marktbewegung, Liquidität und Ausführung. Feste Kurzzeitrenditen lassen sich daher nicht allein mit den Schlagworten Mining und professioneller Handel plausibilisieren.
Walletzahlungen haben für Geschädigte zwei Seiten: Sie sind irreversibel, hinterlassen aber eine öffentliche Transaktionsspur. Diese Spur kann genutzt werden, um Weiterleitungen, Cluster und mögliche zentrale Börsen zu identifizieren. Voraussetzung ist, dass Transaktions-Hashes und Empfängeradressen gesichert werden.
Bei einem Referral-System sollte außerdem geprüft werden, ob der werbende Kontakt selbst Provision erhalten hat und mit welchen Aussagen er die Einzahlung veranlasst hat. Eigenständige Falschangaben können zu einer persönlichen Haftung führen; die bloße Empfehlung reicht dafür nicht automatisch aus.
Nach einer fehlgeschlagenen Auszahlung kann Rechtsanwalt Patrick Wilson zunächst klären, ob ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch bereits fällig ist und welcher Rechtsträger überhaupt Vertragspartner sein soll. Parallel sollte die technische Zahlungsroute gesichert werden.
Kryptotransaktionen anhand Hash und Wallet verfolgen
mögliche Börsen als KYC-Anlaufstelle identifizieren
bei Bank/Karte Recall oder Chargeback prüfen
AGB-Fassung zum Zeitpunkt der Einzahlung sichern
Werbeversprechen zu Rendite und Sicherheit dokumentieren
Vermittler- und Referral-Kommunikation auf eigene Pflichtverletzungen prüfen
Strafanzeige und Vermögenssicherung erwägen
Bei Täuschung kommen insbesondere Rückabwicklungs- und deliktische Ansprüche in Betracht. Auch die Wirksamkeit überraschender oder einseitiger Änderungsbedingungen kann relevant sein. Für deutsche Verbraucher ist zusätzlich zu prüfen, ob zwingendes deutsches Verbraucherschutzrecht trotz ausländischer Vertragsgestaltung eingreift.
Eine Strafanzeige kann Konten- und Walletdaten zugänglich machen, ersetzt aber die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung nicht. Bei schnell weitergeleiteten Kryptowerten ist eine frühe Reaktion besonders wichtig.
Nehmen Sie daher noch heute Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung.